CE oder China Export? Was belegt ist und wie Sie Unterlagen prüfen
Kurz beantwortet: Ein offizielles Zeichen „China Export“ gibt es nicht. Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben das auf parlamentarische Anfragen hin erklärt. Belegt ist dagegen ein anderes Problem: CE-Zeichen auf Produkten, die die Anforderungen nicht erfüllen, und gefälschte Zertifikate. Am Zeichen selbst erkennen Sie deshalb nicht, ob Ware aus China konform ist. Das zeigen nur die Unterlagen.
Auf einen Blick
- Die Bundesregierung kennt kein Zeichen „China Export“. Im chinesischen System der Konformitätsbewertung existiert es nicht (Drucksache 19/28089).
- Zeichen, die mit dem CE-Kennzeichen verwechselt werden können, sind in der EU verboten (Art. 30 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 765/2008).
- Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfsiegel. Der Hersteller erklärt damit selbst, dass sein Produkt die EU-Vorschriften erfüllt.
- Kaufen Sie direkt in China, sind meist Sie der Importeur. Dann müssen Sie vor dem Verkauf prüfen, ob Konformitätserklärung, technische Unterlagen und Kennzeichnung vorhanden sind.
- Verkaufen Sie unter eigener Marke, gelten Sie als Hersteller, mit allen Pflichten.
Woher die Geschichte vom „China Export“-Zeichen kommt
CE wird meist als „Conformité Européenne“ gelesen, so auch in der Kleinen Anfrage an den Bundestag (Drs. 19/28089). Seit fast 20 Jahren kursiert die Behauptung, chinesische Hersteller nutzten ein Zeichen „CE“ für „China Export“. Es sehe aus wie das echte CE-Kennzeichen, nur mit enger stehenden Buchstaben. Damit könnten Hersteller Konformität vortäuschen, ohne gegen Regeln zu verstoßen.
Das Europäische Parlament hat die Frage mehrfach an die EU-Kommission gerichtet, zuerst 2007 (Anfrage P-5938/2007), erneut 2017 (E-001822/2017) und 2024 (E-001996/2024). In ihrer Antwort vom 9. Januar 2008 erklärte die Kommission, ihr sei ein solches Zeichen nicht bekannt. Sie sprach von einem Missverständnis: Hersteller hätten die vorgeschriebenen Proportionen des CE-Kennzeichens nicht eingehalten. Den Missbrauch des CE-Zeichens auf nicht konformen Produkten nannte sie ein eigenes, davon getrenntes Problem.
2021 fragte die FDP-Fraktion im Bundestag nach, nachdem FFP2-Masken mit verdächtigem Zeichen aufgefallen waren. Die Bundesregierung antwortete: „Der Bundesregierung ist die Existenz des Zeichens ‚China Export‘ (CE) nicht bekannt. Ein solches Zeichen existiert im offiziellen chinesischen System der Konformitätsbewertung nicht.“ Unzulässige CE-Zeichen und gefälschte CE-Zertifikate bei chinesischen Exportprodukten seien aber ein bekanntes Problem, das regelmäßig mit den chinesischen Behörden besprochen werde (Drucksache 19/28089 vom 30.03.2021).
Eine Untersuchung auf einer IEEE-Fachkonferenz 2025 kam zum gleichen Ergebnis: Für ein betrügerisches „China Export“-Zeichen gibt es keinen Beleg. Zu eng gesetzte Buchstaben finden sich auch auf europäischen und amerikanischen Produkten, die die Vorschriften erfüllen. Die frühesten Erwähnungen stammen aus einem Internetforum von 2004 (Linja-aho, HISTELCON 2025).
Mythos und Belege im Überblick
| Behauptung | Stand der Belege | Quelle |
|---|---|---|
| Es gibt ein offizielles Zeichen „China Export“. | Nicht belegt. Weder EU-Kommission noch Bundesregierung kennen es, im chinesischen System existiert es nicht. | EU-Kommission 2008, Drs. 19/28089 |
| Am Buchstabenabstand erkennt man nicht konforme Ware. | Nicht belegt. Falsche Proportionen gibt es auch auf konformen Produkten. | Linja-aho 2025 |
| Ein Zeichen, das wie CE aussieht, ist erlaubt, solange es nicht CE heißt. | Falsch. Verwechselbare Zeichen sind verboten. | Art. 30 Abs. 5 VO 765/2008 |
| CE-Zeichen auf Produkten, die die Anforderungen nicht erfüllen, kommen häufig vor. | Belegt als bekanntes Problem. | Drs. 19/28089 |
| Gefälschte CE-Zertifikate sind verbreitet. | Belegt als „weit verbreitetes Problem“. | Drs. 19/28089 |
Für Sie als Einkäufer heißt das: Suchen Sie nicht nach dem „falschen“ Zeichen. Prüfen Sie, ob hinter dem CE-Zeichen echte Unterlagen stehen.
Was das CE-Kennzeichen rechtlich bedeutet
Die Grundregeln stehen in Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008:
- Nur der Hersteller oder sein Bevollmächtigter bringt das CE-Kennzeichen an.
- Es darf nur auf Produkte, für die eine EU-Vorschrift es verlangt (z.B. Elektrogeräte nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, Maschinen). Auf anderen Produkten ist es unzulässig.
- Mit dem Zeichen übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt alle anwendbaren Anforderungen erfüllt.
- Zeichen, die mit dem CE-Kennzeichen verwechselt werden können, sind verboten.
Form und Größe regelt Anhang II derselben Verordnung: Die Proportionen der Vorlage sind einzuhalten, die Mindesthöhe beträgt 5 mm, wenn die Produktvorschrift nichts anderes festlegt. Nach Beschluss 768/2008/EG, Anhang I Art. R12 muss das Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein. Ist eine benannte Stelle an der Überwachung der Produktion beteiligt, folgt ihre vierstellige Kennnummer.
Für Maschinen gilt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (BAuA). Maschinen, die Sie ab diesem Datum in Verkehr bringen, brauchen eine Konformitätserklärung nach der neuen Verordnung. Fragen Sie Ihren Lieferanten bei Bestellungen mit Lieferung Anfang 2027 gezielt danach.
Für Verbraucherprodukte ohne CE-Pflicht gilt seit dem 13. Dezember 2024 die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Ein fehlendes CE-Zeichen ist dort kein Mangel, ein angebrachtes wäre dagegen unzulässig.
Ihre Pflichten als Importeur
Wer Importeur ist
Importeur ist, wer ein Produkt aus einem Land außerhalb der EU erstmals in der EU in Verkehr bringt. Kaufen Sie direkt bei einer Fabrik in China, sind das in der Regel Sie. Für Produkte mit CE-Pflicht verlangt Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 außerdem einen verantwortlichen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU. Sitzt der Hersteller in China, ist das der Importeur, ein schriftlich bevollmächtigter Vertreter oder ein Fulfilment-Dienstleister.
Die Pflichten im Einzelnen
Die Pflichten des Importeurs sind in Anhang I Art. R4 des Beschlusses 768/2008/EG als Muster festgelegt und stehen fast wortgleich in den Produktrichtlinien, etwa in Art. 8 der Niederspannungsrichtlinie. Vor dem Inverkehrbringen müssen Sie sicherstellen:
- Der Hersteller hat das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt.
- Er hat die technischen Unterlagen erstellt.
- Das Produkt trägt die CE-Kennzeichnung und die erforderlichen Unterlagen liegen bei.
- Ihr Name, Ihre eingetragene Marke oder Handelsname und Ihre Postanschrift stehen auf dem Produkt. Geht das nicht, auf der Verpackung oder einem Begleitdokument.
- Anleitung und Sicherheitshinweise liegen auf Deutsch bei.
- Lagerung und Transport gefährden die Konformität nicht.
Danach gilt: Sie bewahren eine Kopie der EU-Konformitätserklärung auf und sorgen dafür, dass die technischen Unterlagen der Marktüberwachung auf Verlangen vorliegen. Bei Elektrogeräten beträgt die Frist 10 Jahre ab Inverkehrbringen (Art. 8 Abs. 8 Niederspannungsrichtlinie). Haben Sie Grund zur Annahme, dass ein Produkt nicht konform ist, dürfen Sie es nicht in Verkehr bringen. Geht von bereits verkauften Produkten ein Risiko aus, informieren Sie die Behörden und ergreifen Korrekturmaßnahmen bis zum Rückruf.
Für Verbraucherprodukte kommen die Pflichten aus Art. 11 GPSR hinzu: neben der Postanschrift auch eine elektronische Adresse auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument und die Aufbewahrung der technischen Unterlagen für 10 Jahre.
Verstöße gegen das Verbot verwechselbarer Zeichen kann die Marktüberwachung als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ahnden, so die Bundesregierung in der Antwort von 2021 (Drs. 19/28089).
Eigenmarke: dann gelten Sie als Hersteller
Viele Händler lassen in China unter eigener Marke fertigen. Dann gelten Sie nach Art. R6 des Beschlusses 768/2008/EG als Hersteller. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Produkt so verändern, dass die Konformität betroffen sein kann. Sie unterschreiben dann selbst die Konformitätserklärung und tragen die volle Verantwortung für die technischen Unterlagen. Klären Sie das vor der ersten Bestellung, nicht nach der Lieferung.
So prüfen Sie die Unterlagen vor der Bestellung
Lassen Sie sich die Unterlagen schicken, bevor Sie anzahlen. Prüfen Sie nicht nur, ob es sie gibt, sondern ob sie zu Ihrem Produkt passen.
EU-Konformitätserklärung
Den Aufbau gibt Anhang III des Beschlusses 768/2008/EG vor. Enthalten sein müssen:
- eindeutige Kennung des Produkts (Modell, Typ, ggf. Foto)
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- der Satz, dass der Hersteller die Erklärung in alleiniger Verantwortung ausstellt
- die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
- die angewandten harmonisierten Normen oder Spezifikationen
- falls beteiligt: Name und Kennnummer der benannten Stelle und Bezeichnung des Zertifikats
- Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift
Die Erklärung muss in die Sprache des Landes übersetzt sein, in dem das Produkt verkauft wird.
Technische Unterlagen
Die technischen Unterlagen erstellt der Hersteller. Sie müssen sie nicht selbst besitzen, aber sicherstellen, dass die Behörde sie bekommt. Vereinbaren Sie das im Vertrag: Der Hersteller stellt die Unterlagen auf Verlangen einer Behörde innerhalb einer festen Frist bereit. Lassen Sie sich mindestens das Inhaltsverzeichnis, die Risikobeurteilung und die Liste der angewandten Normen zeigen.
Prüfberichte
Ein Prüfbericht eines Labors ist ein Beleg für einzelne Anforderungen, keine Konformitätserklärung. Prüfen Sie:
- Stimmen Modellnummer und Bezeichnung mit Ihrem Produkt überein?
- Ist der Antragsteller Ihr Lieferant oder eine dritte Firma?
- Welche Normen in welcher Fassung wurden geprüft?
- Wie alt ist der Bericht, und hat sich das Produkt seitdem geändert (z.B. anderes Netzteil, anderer Kunststoff)?
Fragen Sie im Zweifel beim ausstellenden Labor nach, ob die Berichtsnummer echt ist.
Zertifikate benannter Stellen
Bei manchen Produkten muss eine benannte Stelle mitwirken (z.B. bei bestimmter persönlicher Schutzausrüstung). Die vierstellige Kennnummer und den Umfang der Benennung prüfen Sie in der Datenbank NANDO der EU-Kommission. Achten Sie darauf, ob die Stelle genau für diese Produktgruppe und dieses Verfahren benannt ist.
Häufig legen Lieferanten „CE Certificates“ oder „Certificates of Compliance“ von Laboren vor, die keine benannte Stelle sind. Solche Bescheinigungen sind freiwillig. Sie ersetzen nicht die Konformitätserklärung, mit der der Hersteller die Verantwortung übernimmt (Art. R10 Beschluss 768/2008/EG).
Kennzeichnung am Produkt
Prüfen Sie am Muster und später bei der Warenprüfung: Sitzt das CE-Zeichen in richtigen Proportionen und mindestens 5 mm hoch auf Produkt oder Typenschild? Stehen Typ und Seriennummer darauf? Ist Ihre Anschrift als Importeur angebracht?
| Unterlage | Was drinstehen muss | Warnsignal |
|---|---|---|
| EU-Konformitätserklärung | Modell, Hersteller, Rechtsvorschriften, Normen, Unterschrift | Nur „CE Certificate“ statt Erklärung, kein Modell, keine Unterschrift |
| Technische Unterlagen | Beschreibung, Risikobeurteilung, Normen, Prüfergebnisse | Hersteller verweigert jede Einsicht |
| Prüfbericht | Modell, Antragsteller, Normen, Datum | Anderes Modell, fremder Antragsteller, Normen veraltet |
| Zertifikat benannte Stelle | Kennnummer, Zertifikatsnummer, Umfang | Nummer nicht in NANDO oder Stelle für diese Produktgruppe nicht benannt |
| Kennzeichnung | CE in korrekter Form, Typ, Importeuranschrift | Aufkleber statt dauerhafter Kennzeichnung, Anschrift fehlt |
Warnsignale bei Lieferanten
- Der Lieferant schickt dieselbe Erklärung für viele verschiedene Produkte.
- Hersteller in der Erklärung und Verkäufer im Angebot sind verschiedene Firmen. Dann kaufen Sie womöglich bei einem Händler (mehr dazu im Ratgeber Ist Alibaba seriös?).
- Die Unterlagen kommen erst nach der Anzahlung.
- Die Fabrik kann den Prüfbericht nicht einem Modell aus der eigenen Fertigung zuordnen.
- CE steht auf einem Produkt, für das keine EU-Vorschrift CE verlangt.
So prüfen wir CE-Unterlagen für Sie
Wir vermitteln zwischen Ihnen und Fabriken in China. Sie kaufen direkt beim Hersteller. Den Import übernehmen Sie selbst oder ein Importpartner, der Einfuhr, Verzollung und Importeurspflichten trägt und dafür einen eigenen Aufschlag berechnet. Bei beiden Wegen prüfen wir die Unterlagen vorher.
- Kostenloser Check (0 €): Wir sagen Ihnen, welche Vorschriften für Ihr Produkt gelten und welche Unterlagen Sie brauchen.
- Hersteller-Shortlist (1.290 €): drei geprüfte Hersteller, mit Bewertung der vorhandenen Erklärungen, Prüfberichte und Zertifikate. Unser Team fragt auf Chinesisch nach, wenn etwas nicht passt.
- Auftragsbegleitung (5 % vom Bestellwert, mindestens 600 €, Mindestwarenwert 5.000 €): Unterlagen werden vor der Anzahlung vollständig, nicht erst bei Lieferung.
- Qualitätskontrolle (450 € pro Prüftag): Unsere Prüfer vergleichen Kennzeichnung und Typenschild in der Fabrik mit den Unterlagen, bevor die Ware das Werk verlässt (Qualitätskontrolle in China).
- Laborprüfung über Partner: zu Laborkosten plus 15 %.
Alle Preise netto zzgl. USt. Medizinprodukte der Klassen I bis IIb begleiten wir, unser Team ist dafür durch MedeQ qualifiziert. Medizinprodukte der Klasse III, Implantate, Arzneimittel, Kosmetik und Lebensmittel bieten wir nicht an.
Was nach der Prüfung beim Import zu tun ist, lesen Sie unter Ware aus China importieren und im Ratgeber Zoll China.
Häufige Fragen
Gibt es das „China Export“-Zeichen?
Nein. Die EU-Kommission kennt es nach eigener Aussage nicht, die Bundesregierung ebenfalls. Im chinesischen System der Konformitätsbewertung existiert es nicht.
Ist ein Produkt mit verzerrtem CE-Zeichen automatisch nicht konform?
Nein. Falsche Proportionen sind ein Formfehler, der auch bei konformen Produkten vorkommt. Ob das Produkt die Anforderungen erfüllt, zeigen nur die Unterlagen und gegebenenfalls eine Prüfung.
Haftet der chinesische Hersteller, wenn das CE-Zeichen falsch ist?
Er trägt die Verantwortung für die Konformität. Für die Behörden in der EU ist aber der Importeur der Ansprechpartner, weil der Hersteller außerhalb der EU sitzt. Deshalb müssen Sie die Unterlagen vor dem Verkauf prüfen.
Reicht ein Prüfbericht eines chinesischen Labors?
Ein Prüfbericht belegt einzelne Anforderungen. Er ersetzt nicht die EU-Konformitätserklärung des Herstellers. Prüfen Sie, ob Modell, Antragsteller und Normen zu Ihrem Produkt passen.
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Bei Elektrogeräten nach der Niederspannungsrichtlinie 10 Jahre ab Inverkehrbringen. Die Fristen anderer Produktvorschriften stehen in der jeweiligen Richtlinie oder Verordnung.
Ab welcher Menge lohnt sich eine Prüfung durch Sie?
Die Auftragsbegleitung bieten wir ab 5.000 € Warenwert pro Bestellung an. Den kostenlosen Check können Sie unabhängig von der Menge anfragen.
Unterlagen prüfen lassen
Schicken Sie uns Produkt, Menge pro Bestellung und die Unterlagen, die Ihnen vorliegen. Im kostenlosen Check sagen wir Ihnen, was fehlt und was Sie vom Lieferanten verlangen sollten.
Kostenlosen Check anfordern · Telefon 069 75089792 · Termin in Frankfurt möglich
Sourcing China ist ein Angebot der WOLQE GmbH, Heinrich-Lanz-Allee 4, 60437 Frankfurt am Main.